Die Vorsitzenden der Dienststellenausschüsse
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Aufgaben der Dienststellenausschüsse
Die Aufgaben der Dienststellenausschüsse sind im Bundespersonalvertretungsgesetz 1967 (PVG) geregelt
Mitwirkungsrechte gem. PVG § 9 Abs. 1
- Einhaltung von Vorschriften und Anordnungen über den Dienstnehmerschutz und die Sozialversicherung
- Übernahme von Bediensteten in das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis (Pragmatisierung), Ernennungen, Überstellung von Bediensteten
- Aus- und Fortbildung
- Maßnahmen, die im Interesse der Gesundheit der Bediensteten gelegen sind
- Vorschüsse, Aushilfen und Belohnungen
- Sonder- Karenzurlaube
- Mehrdienstleistungen
- Entlassungen, Kündigungen, einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
- vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
- Untersagung einer Nebenbeschäftigung
- Ersatz von Übergenüssen
- Verpflichtung zum Schadenersatz
- nicht bloß vorübergehende Verwendung an Bildschirmarbeitsplätzen
- Errichtung und Umbau von Amtsgebäuden im Planungsstadium
Mitentscheidungsrechte gem. PVG § 9 Abs. 2
- allgemeine Personalangelegenheiten
- Erstellung und Änderung des Dienstplanes (Lehrfächerverteilung) und der Diensteinteilung (Stundenplan)
- Einführung neuer oder Änderung bereits eingeführter Arbeitsmethoden
- Datenschutz von Bediensteten
Informationsrechte (schriftlich) gem. PVG § 9 Abs. 3
- Aufnahme, Dienstzuteilung, Versetzung und Betrauung von Bediensteten mit Vorgesetztenfunktion bzw. Abberufung von der bisherigen Verwendung
- Erstattung einer Disziplinaranzeige
- Unfallsanzeige
- Ruhestandsversetzung von Bediensteten
- gewährte Belohnungen
- Personalverzeichnis
- Weitere Aufgaben des DA
- Erstattung von Vorschlägen und Anregungen mit dem Ziel zum allgemeinen Nutzen und im Interesse der Bediensteten den Dienstbetrieb zu fördern
- Vertretung von Bediensteten in Einzelpersonalangelegenheiten
- Teilnahme an der Besichtigung von Dienststellen durch behördliche Organe